B. Gegen diesen Einspracheentscheid vom 16. Juli 2009 erhob A.________, weiterhin vertreten durch Fürsprecherin Daniela Mathys, am 1. September 2009 Beschwerde beim Kantonsgericht des Kantons Freiburg, Sozialversicherungsgerichtshof. Er beantragt in Aufhebung des angefochtenen Entscheids, dass die Beschwerdegegnerin zu verpflichten sei, dem Beschwerdeführer ab dem 1. Januar 2003 eine Komplementärrente basierend auf dem versicherten Verdienst von 81'600 Franken, zuzüglich Teuerung ab Unfalljahr bis zum 31. Dezember 2002, auszurichten.