Diese Taggeldleistungen stellte die Suva mit Verfügung vom 20. Februar 2003 rückwirkend auf den 31. Dezember 2002 ein und sprach A.________ neben einer Integritätsentschädigung auf der Basis einer Integritätseinbusse von 35% ab 1. Januar 2003 in Ergänzung zu den Leistungen der Invalidenversicherung bei einer Erwerbsunfähigkeit von 100% eine Komplementärrente von 1'383 Franken monatlich zu. Der Komplementärrentenberechnung legte die Suva einen versicherten Jahresverdienst von 59'362 Franken für das Jahr vor dem Unfall zu Grunde (13 x 3'000 Franken + 1'440 Franken Kinderzulagen), welchen sie auf das Jahr 2002 aufindexierte (vgl. Suva-act.