In der Folge entwickelte sich eine Neuroborreliose mit fortwährender Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit seit Februar 1993. Nachdem ihm die IV-Stelle des Kantons Freiburg mit Verfügung vom 18. März 1996 rückwirkend für die Zeit vom 1. Februar 1994 bis Ende 1994 eine halbe und ab dem 1. Januar 1995 eine ganze Invalidenrente zugesprochen hatte, anerkannte die Suva Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (nachfolgend Suva) ebenfalls ihre Leistungspflicht und setzte mit Verfügung vom 10. September 1997 die zufolge Überversicherung gekürzten Taggeldleistungen rückwirkend für die Zeit vom 8. Februar 1993 und pro futuro fest.