Die Vorinstanz wird dabei insbesondere die Lehrpersonen der Beschwerdeführerin zur schulischen Situation und betreffend Schwierigkeiten hinsichtlich des Schreibens mit der linken Hand befragen und die relevanten medizinischen Unterlagen (Hausarzt usw.) einfordern. Sollte der Leistungsanspruch gestützt auf diese ergänzende Abklärung nicht erstellt sein, wird sie darüber hinaus ein externes medizinisches Gutachten bei auf Traumatologie des Bewegungsapparates und Eingliederung/Rehabilitation von Kindern- und Jugendlichen spezialisierten Fachärzten und Pädagogen einholen, zur Frage, welche behinderungsbedingten