6. Bei diesem Ausgang des Verfahrens ist die Beschwerde im Sinne des Eventualantrags gutzuheissen. Die Angelegenheit wird an die Vorinstanz zur ergänzenden Sachverhaltsabkärung im Sinne der Erwägungen zurückgewiesen. Die Vorinstanz wird dabei insbesondere die Lehrpersonen der Beschwerdeführerin zur schulischen Situation und betreffend Schwierigkeiten hinsichtlich des Schreibens mit der linken Hand befragen und die relevanten medizinischen Unterlagen (Hausarzt usw.) einfordern.