Ebenso wenig hat sie die Lehrpersonen zur schulischen Situation und hinsichtlich der geklagten Schwierigkeiten beim Schreiben mit der linken Hand befragt. Sollte die einarmige und einhändige Beschwerdeführerin durch Überlastung beim Schreiben effektiv behindert sein, könnte im Weiteren die Frage der Notwendigkeit der strittigen Hilfsmittel auch nicht allein daran gemessen werden, wie viel Zeit die Mitschüler der Beschwerdeführerin einen PC effektiv benutzen.