schreiben müssen, wobei sie sich, da sie weder die Einhänder-Tastatur noch das beantragte und bereits angeschaffte Notebook mit Zubehör dabei hatte, infolge Überanstrengung eine schmerzhafte Entzündung am linken Arm zugezogen habe, welche noch andauere). Eine medizinische Abklärung, ob ohne Einsatz der strittigen Hilfsmittel eine schreibbedingte Überlastung der linken Hand vorliegt respektive von einer solchen auszugehen ist, hat die Vorinstanz nicht durchgeführt und auch die medizinischen Akten, welche allenfalls Aufschluss über diese Frage geben könnten, nicht beigezogen.