Wenn sie sich für die Ablehnung der weiter beantragten Hilfsmittel, insbesondere des Spracher- kennungs- und Wortvorhersageprogramms jedoch auf die Angaben des Schulleiters beruft, und daraus folgert, dass der mutmassliche zeitliche Benützungsumfang der strittigen Hilfsmittel relativ klein sei, so vermag dies nicht zu überzeugen. Wie sich aus der Besprechungsnotiz vom 1. April 2009 (act. 122) ergibt, konnte der Schulleiter keine genaueren Angaben darüber machen, wie viel Zeit die Schüler an der Orientierungsschule C.________ effektiv am Computer aufwenden.