Behinderungsbedingt brauche die Beschwerdeführerin den Computer für tägliche Arbeiten in der Schule und zu Hause. Obwohl die Linkshändertastatur eine höhere Schreibgeschwindigkeit ermögliche und weniger ermüdend sei (da der Arm weniger Bewegungen machen müsse), könne sie in Kombination mit dem Wortvorhersageprogramm, welches weniger Anschläge pro Wort erforderlich mache und folglich weniger Bewegungen mit der allgemein stark belasteten Hand, höchstens die halbe Arbeitsgeschwindigkeit erreichen.