Die strittigen Hilfsmittel seien überdies auch notwendig unter dem Aspekt des Integrationsgedankens, welcher der IV zugrunde liege und besonders für Versicherte in Ausbildung gelte. Da ihre künftige berufliche Tätigkeit aufgrund ihrer Behinderung im kaufmännischen Bereich angesiedelt sein werde und sie im Sommer 2011 die Schule beende, sei es überdies äussert wichtig, sich bereits jetzt an die nötigen Hilfsmittel gewöhnen zu können, um auf ihrem weiteren Ausbildungsweg nicht behindert zu werden.