Sie sei entsprechend in allen schulischen Tätigkeiten, ausgenommen im Sport, auf den PC dringend angewiesen, um in der Regelschule mithalten zu können. Nur so könne sie das ihr verbleibende Leistungsvermögen nachhaltig nutzen. Die strittigen Hilfsmittel seien überdies auch notwendig unter dem Aspekt des Integrationsgedankens, welcher der IV zugrunde liege und besonders für Versicherte in Ausbildung gelte.