Zudem würde bei Benützung solcher Programme das konkrete Üben der korrekten Rechtschreibung zu einem beträchtlichen Teil entfallen, was nicht sinnvoll sei, insbesondere nicht im Hinblick auf eine erstmalige berufliche Ausbildung, welche angesichts der Behinderung und der Fähigkeiten der Versicherten eventuell im kaufmännischen Bereich angesiedelt werden könne. Im Bedarfsfall bestehe im Rahmen der erstmaligen beruflichen Ausbildung die Möglichkeit zur Aufrüstung des Informatikmaterials, was grundsätzlich auch zur Vorbereitung der beruflichen Ausbildung denkbar wäre.