Daher erachte sie eine Übermüdung der Gebrauchshand oder gar einen drohenden Rückstand im alltäglichen Schulunterricht ohne Spracherkennungssystem und Wortvorhersageprogramm als sehr unwahrscheinlich. Zudem würde bei Benützung solcher Programme das konkrete Üben der korrekten Rechtschreibung zu einem beträchtlichen Teil entfallen, was nicht sinnvoll sei, insbesondere nicht im Hinblick auf eine erstmalige berufliche Ausbildung, welche angesichts der Behinderung und der Fähigkeiten der Versicherten eventuell im kaufmännischen Bereich angesiedelt werden könne.