DRAGON NS PRO sowie das "Wortvorhersageprogramm Skippy Deutsch" PIP/W- Skippy-D der FST leihweise abzugeben sowie die Beschwerdeführerin mit dem Gebrauch dieser Geräte und der Software vertraut zu machen. Eventualiter sei die Verfügung vom 22. April 2009 aufzuheben und die Streitsache im Sinne der gerichtlichen Erwägungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. Sie macht namentlich geltend, dass die strittigen Hilfsmittel für die Schulung notwendig seien, um ihre behinderungsbedingten Defizite (Verlangsamung, Überbeanspruchung der linken Hand) auszugleichen und ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten, damit sie in der Regelschule mithalten könne.