B. Im Oktober 2008 ersuchten die Eltern von A.________ die Invalidenversicherungsstelle des Kantons Freiburg (nachfolgend: IV-Stelle) um die Abgabe eines Standardnotebooks mit Tastatur für die Bedienung mit der linken Hand, eines Standart-Tinten- druckers sowie eines zusätzlichen Netzteils für das Notebook. Weiter ersuchten sie um ein Spracherkennungs- und ein Wortvorhersageprogramm. Die Offerte der Stiftung für elektronische Hilfsmittel (nachfolgend FST) vom 20. Oktober 2008 veranschlagte dafür Gesamtkosten, inklusive Schulung, im Betrag von 9'731.55 Franken.