{"Signatur": "FR_TC_011", "Spider": "FR_Gerichte", "Datum": "2011-06-09", "PDF": {"Datei": "FR_Gerichte/FR_TC_011_605-2009-171_2011-06-09.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/fr_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/605_2009_171_f18a529ee8848b75abde07209eae3fd7a9c7a11cf75c501d10a9f97e42c6b641d3829a43f63b2925add3f18bf5e26f474bea1bdd811f53a7a4006266e5f94ff88d2e85e02c66f322d0bb2b3d67488093&path=f18a529ee8848b75abde07209eae3fd7a9c7a11cf75c501d10a9f97e42c6b641d3829a43f63b2925add3f18bf5e26f474bea1bdd811f53a7a4006266e5f94ff88d2e85e02c66f322d0bb2b3d67488093&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=605_2009_171", "Checksum": "ca647df8d8c3f1ce02762f5ca91f843d"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["605 2009 171"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "it"], "Text": "Freiburg Kantonsgericht Sozialversicherungsgerichtshöfe 09.06.2011 605 2009 171"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Fribourg Tribunal cantonal Cour des assurances sociales 09.06.2011 605 2009 171"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Freiburg Kantonsgericht Sozialversicherungsgerichtshöfe"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Fribourg Tribunal cantonal Cour des assurances sociales"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Friburgo  Sozialversicherungsgerichtshöfe"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "I. 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Sie komme\nbeim Schreiben mit der linken Hand nur langsam voran, ihre linke Hand und ihr linker\nArm würden infolge von Überlastung rasch ermüden, was im Weiteren zu Verspannungen\nam Rücken, Nacken, Kopfschmerzen und Schlaflosigkeit führe, weshalb sie auf die\nstrittigen Hilfsmittel angewiesen sei. Diese sollten in absehbarer Zeit zugesprochen\nwerden, ansonsten sie Gefahr laufe, immer mehr in den Rückstand zu geraten und allenfalls ein Schuljahr wiederholen zu müssen. Zudem bedeute der Umstand, dass sie nur\nmit der linken Hand arbeiten und schreiben könne, eine erhebliche Erschwerung und\nBenachteiligung gegenüber ihren Mitschülern. Aus diesen Gründen setze sie - anders als\ndie nichtbehinderten Schulkameraden - den PC in allen Fächern und allen schulischen\nAktivitäten, insbesondere auch zur Erledigung der Schulaufgaben ein. Die strittigen Hilfsmittel, welche ihre behinderungsbedingten Defizite ausgleichen, seien für die Schulung\nund Ausbildung somit notwendig und für die Erhaltung ihrer Leistungsfähigkeit\nunabdingbar. Die Spracherkennung und die Wortvorhersage seien geeignete (Eingliede-\nrungs-) Instrumente, weil mit ihnen die behinderungsbedingte Verlangsamung und Überbeanspruchung, die ansonsten zu behinderungsbedingten Schmerzen und gesundheitlichen Störungen führen, weitgehend kompensiert werden. Sie sei entsprechend in allen\nschulischen Tätigkeiten, ausgenommen im Sport, auf den PC dringend angewiesen, um in\nder Regelschule mithalten zu können. Nur so könne sie das ihr verbleibende Leistungsvermögen nachhaltig nutzen. Die strittigen Hilfsmittel seien überdies auch notwendig\nunter dem Aspekt des Integrationsgedankens, welcher der IV zugrunde liege und besonders für Versicherte in Ausbildung gelte. Da ihre künftige berufliche Tätigkeit aufgrund\nihrer Behinderung im kaufmännischen Bereich angesiedelt sein werde und sie im Sommer\n2011 die Schule beende, sei es überdies äussert wichtig, sich bereits jetzt an die nötigen\nHilfsmittel gewöhnen zu können, um auf ihrem weiteren Ausbildungsweg nicht behindert\nzu werden. Auch im Zusammenhang mit dem verfassungsmässigen Anspruch auf eine\nadäquate Grundschulung seien die strittigen Hilfsmittel als Förderungsmassnahme zum\nAusgleich der behinderungsbedingten Defizite der einarmigen Versicherten notwendig zur\nHerstellung einer gewissen Chancengleichheit (Art. 8 Abs. 2 und 4 BV, Sinn und Zweck\nIVG und BehiG). Im Weiteren sei auch die Kausalität gegeben, da die Mitschüler, anders\nals die Beschwerdeführerin, nicht auf die Benützung eines Personalcomputers angewiesen\nseien. Diese mögen aus Komfortgründen zwar auch auf einen PC greifen, seien jedoch\nzur Bewältigung des Schulstoffs nicht auf einen solchen angewiesen. Im Weiteren sei für\ndie Mitschüler ein Notebook mit spezifischer Spracherkennung- und Wortvorhersagesoftware weder nötig noch sinnvoll. Demgegenüber bedürfe die Versicherte behinderungsbedingt des strittigen Computer-Hilfsmittels in allen Fächern und auch zu Hause für\ndie Erledigung der Hausaufgaben - zum Ausgleich der behinderungsbedingten Ausfälle\ninfolge des fehlenden rechten Arms und der fehlenden rechten Gebrauchshand.\n\nb) Wie aus den Unterlagen hervorgeht, lernen die Schüler an der Orientierungsschule C.________ im ersten Schuljahr das Zehnfingersystem, um für zukünftige\nschriftlich abzuliefernde Arbeiten eine gewisse Schnelligkeit und Präzision zu erreichen.\nDer Computer wird in jedem Fach eingesetzt, sei es \"um ein Dossier zu erstellen, einen\nVortrag, eine Zusammenfassung zu schreiben, online in Fächern wie Mathematik oder\n-7-\n\n"}