Hinsichtlich der Mehrwertsteuer wird auf einem Anteil von 4/5 der alte bis Ende 2010 gültige Mehrwertsteuersatz von 7.6% verwendet und auf einem Anteil von 1/5 der seit 2011 gültige Satz von 8%. Damit beträgt die Mehrwertsteuer 2'895.60 Franken (2'292.35 Franken + 603.25 Franken), was einen Totalbetrag von 40'598.85 Franken ergibt, welcher zu Lasten des Klägers geht. - 44 - D e r H o f e r k e n n t :