Die Klägerin verlangt vom Beklagten den Ersatz des von ihm verursachten Schadens in der Höhe von 5 Mio. Franken. Dies stellt somit den Streitwert dar. Gemäss Anhang 2 des JR erhöht sich der Stundentarif von 230 deshalb um 264.28% und beläuft sich auf 837.85 Franken. Aufgrund der aussergewöhnlichen Komplexität des vorliegenden Falles und der in ihrem Hauptpunkt gutgeheissenen Klage rechtfertigt es sich der Klägerin eine Entschädigung von 45 Stunden und somit den Betrag von 37'703.25 Franken zuzusprechen, wobei dieser Betrag ebenfalls die Auslagen umfasst.