Allenfalls käme vorliegend eine Reduktion der Haftung aufgrund eines Mitverschuldens Seitens der Kontrollstelle und des BSV in Frage. Diese Frage kann aber offengelassen werden, da vom Beklagten vorliegend einzig 5 Mio. Franken eingefordert werden und sich der verursachte Gesamtschaden wie gesehen auf über 50 Mio. Franken beziffert.