Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass es wohl richtig ist, dass er in der Endphase der D.________ ab Ende 1994 versuchte, die beschlossene Desinvestition durchzuführen, um Schlimmeres zu verhindern. Denn immerhin war es auch der Beklagte gewesen, der als Mitglied der Arbeitsgruppe "Ertragssituation" noch im August 1993 ein aktives Weitermachen propagierte.