Dass sich der Beklagte von Beginn an sehr wohl der Problematik des Systems bewusst gewesen war, ergibt sich aus einem Schreiben vom 10. Oktober 1988 (Klagebeilage 17) des Beklagten zu Handen von N.________, welchem folgende Aussage entnommen werden kann: "Als ich seinerzeit federführend die Statuten ausarbeitete, war mir natürlich das Problem der fast ausschliesslichen Anlage in Liegenschaften bewusst. Ich habe dem damaligen Chef der BVG-Abteilung [des BSV], I.________, das Problem erläutert und darauf hingewiesen, dass die D.________-Anlagestiftung in erster Linie von und mit der Bautätigkeit ihrer Mitglieder lebt.