anlässlich der Stiftungsversammlung der D.________-SS 07/92 vom 25. Juni 1992 erklärte. Die D.________-AS ihrerseits hatte in der gleichen Zeitspanne jeweils zwischen 54.5% und 88% ihres Vermögens in Immobilienanlagen investiert. Damit ergibt sich, dass die Bestimmung von Art. 54 BVV 2 offensichtlich verletzt wurde. hh) Damit ergibt sich, dass das System der D.________ diverse Bestimmungen verletzt hat. So Bestimmungen der Statuten und Verwaltungsreglemente sowie die Art. 71 Abs. 1 BVG, Art. 48 Abs. 2, Art. 50, Art. 51, Art. 52 und Art. 54 BVV 2.