Diese Bestimmung wurde offensichtlich verletzt. Die Immobilien wurden zum Anschaffungswert in den Bilanzen geführt (vgl. etwa Stiftungsversammlung D.________-SS 8/93 vom 18. Juni 1993) und eine regelmässige Schatzung der Immobilien fand nicht statt. So erfolgte offenbar eine erste Schatzung erst Ende 1993 auf Verlangen des BSV und somit zu einem Moment, in welchem die D.________ bereits starke Probleme hatte. Diese Schätzung ergab, dass einige Immobilien zu hoch bewertet und dass Abschreibungen in Millionenhöhe notwendig waren. So war beispielsweise allein die Überbauung "AO.________" in AP.________ mit 7 Mio. Franken überbewertet (vgl. SR-Sitzung 77/93 vom 23. November 1993).