Auch im Parlament wurde aber davon ausgegangen, dass die Policendarlehen zwar problematisch, nach bisherigem Recht aber grundsätzlich zulässig waren oder jedenfalls die Rechtslage unklar war. Der blosse Umstand, dass aufgrund schlechter Erfahrungen im Nachhinein das Konzept kritischer beurteilt und schliesslich gesetzlich verboten wurde, reiche nicht aus, um für den massgeblichen Zeitraum eine Widerrechtlichkeit der Belehnungen anzunehmen (vorerwähnter Entscheid 9C_92/2007 Erw. 3.5.3–3.5.7 mit Hinweisen).