Das Bundesgericht hat sich im Entscheid 9C_92/2007 vom 30. April 2008 (Sicherheitsfonds gegen AN.________, ebenfalls die D.________ betreffend) bereits ausführlich zur Thematik der Policendarlehen geäussert. Die Praxis, die berufliche Vorsorge mittels Kollektivlebensversicherungen durchzuführen und auf den Rückkaufswerten Policendarlehen zu gewähren, war schon lange vor dem Erlass des BVG verbreitet. Dass dadurch der Vorsorgezweck gefährdet werden kann, wurde durchaus erkannt. Umgekehrt entsprach diese Praxis einem Kreditbedürfnis der Versicherungsnehmer oder Arbeitgeber.