49-60 BVV 2 (4. Kapitel, 3. Abschnitt "Anlage des Vermögens") konkretisieren – entsprechend den inhaltlichen Vorgaben des Gesetzgebers – die in Art. 71 Abs. 1 BVG statuierten Grundsätze, von denen das Erfordernis der Sicherheit der Anlage erste Priorität geniesst. So wurde der Verordnungsgeber in der Botschaft BVG (BBl 1976 I 267) insbesondere ausdrücklich angewiesen, die Risikoverteilung zu regeln, welcher für die Sicher- - 31 -