Schliesslich ein letztes Beispiel um aufzuzeigen, wie die Bautätigkeit ohne die eigentlich erforderlichen Abklärungen vorgenommen wurde: In einem Schreiben von N.________ zu Handen von B.________ vom 8. August 1988 (Klagebeilage 65) wurde Letzterer darauf aufmerksam gemacht, dass in Bezug auf die Überbauung "AM.________" in S.________ sich ein Preisproblem der sich bereits im Bau befindlichen Häuser ergebe. Das Land habe zwar billig gekauft werden können, die Gestehungskosten würden sich aber als hoch gestalten, weshalb eine erste Preiskalkulation nicht realisierbare Preise ergab. Er schlug deshalb eine Preisreduktion vor, welche sich auf die Rendite niederschlug.