Mit Schreiben vom 4. August 1989 (Klagebeilage 68) wurden die Mitglieder des SR und des SA der D.________-AS betreffend eines 20-Familienhauses in AL.________, welches zum Preis von 5.6 Mio. Franken übernommen werden könnte, informiert. Obwohl kurzfristig sich eine nicht kostendeckende Brutto-Rendite ergebe, wurde den Mitgliedern der Kauf empfohlen. Damit der Kauf vollzogen werden könne, müsse schnell gehandelt werden (bis Kalenderwoche 33 d. h. faktisch bis Freitag 18. August 1989), weshalb davon ausgegangen wurde, dass ohne Gegenbericht der Kauf getätigt werde. Die formelle Beschlussfassung werde anlässlich der nächsten Sitzung vom 26. Oktober 1989 erfolgen.