Hinsichtlich der SR-Sitzung vom 10. Februar 1989 wurden mit Schreiben vom 8. Februar 1989 (Klagebeilage 74) die Mitglieder des SR und des SA der D.________-AS und D.________-SS –womit sich auch der Beklagte formell über ein Anlagenprojekt zu äussern hatte – bezüglich vier Liegenschaftsgeschäfte informiert, wobei einzig für eines dieser Projekte eine Expertise beigelegt war. Hingegen wurde beispielsweise der Kauf von drei Mehrfamilienhäusern in S.________ zum Gesamtpreis von über 13 Mio. Franken – - 28 -