Kurz darauf, mit Schreiben vom 15. Juni 1987 (Klagebeilage 70) wurde die Zustimmung der Mitglieder des SR und des SA per Zirkulationsbeschluss ersucht, für den Kauf einer bestehenden Liegenschaft mit 16 Wohnungen für den Preis von rund 1.7 Mio. Franken. Als Beilagen erhielten die Mitglieder diverse Dokumente wie Grundrisspläne, aber auch hier fehlte es an der Stellungnahme eines neutralen Experten oder einer Wirtschaftlichkeitsrechnung. Von Interesse auch, wie bereits gesehen, dass der Beklagte diesem Entschluss formell zugestimmt hat.