Mit Schreiben vom 19. Mai 1987 (Klagebeilage 73) wurde hinsichtlich der SR-Sitzung 50/87 vom 22. Mai 1987 nachträglich, nachdem ein fertig gestelltes Mehrfamilienhaus in AK.________ für den Betrag von 2.95 Mio. Franken gekauft worden war, die Zustimmung der Mitglieder des SR und des SA der D.________-AS eingeholt. Kurz darauf, mit Schreiben vom 15. Juni 1987 (Klagebeilage 70) wurde die Zustimmung der Mitglieder des SR und des SA per Zirkulationsbeschluss ersucht, für den Kauf einer bestehenden Liegenschaft mit 16 Wohnungen für den Preis von rund 1.7 Mio. Franken.