Ferner kam es auch zu einer regelmässigen Verletzung von Art. 6 Abs. 3 des Verwaltungsreglements. Zum einen wurden die erstellten Wohnungen nicht als Langzeitinvestitionen angesehen, sondern vielmehr wurde jeweils versucht, diese relativ schnell wieder zu verkaufen, um frisches Geld für das System zu erhalten.