Diese Problematik ergibt sich noch klarer aus den konsolidierten Bilanzen der D.________ im "Wirtschaftlichen Bericht über die D.________- und W.________-Sammelstiftungen und Anlagestiftungen" (Klagebeilage 119, Anhang 4), wonach an allen Bilanzstichtagen das totale Umlaufvermögen jeweils massiv kleiner war, als die kurzfristigen Verbindlichkeiten. Ferner wurden die aus den Policendarlehen fliessenden Gelder auf Seiten der D.________-AS fälschlicherweise als Eigenkapital aufgeführt, wobei es richtig gesehen bereits Fremdkapital darstellte.