Gemäss Art. 6 des Verwaltungsreglements der D.________-AS vom 13. September 1984 setzen sich die Ansprüche der Vorsorgeeinrichtung aus dem Nominalwert der M.________-Anteilscheine und den jährlich auszurichtenden Zinsen nach Art. 2 Abs. 2 der Stiftungsurkunde zusammen (Abs. 1). Das Stiftungsvermögen wird vom SR nach soliden kaufmännischen Grundsätzen angelegt und verwaltet. Die Verwaltung ist derart zu führen, dass Sicherheit und genügender Ertrag der Anlagen, eine angemessene Verteilung der Risiken sowie die Deckung des voraussehbaren Bedarfes an flüssigen Mittel gewährleistet sind. Es wird vorwiegend in Liegenschaften, in Hypotheken und in Wertschriften angelegt.