Art. 2 der Stiftungsstatuten der D.________-AS vom 13. September 1984 sieht vor, dass die Stiftung, im Interesse der Förderung der Personalvorsorge, die günstige und wirtschaftliche Anlage in Immobilien, Hypotheken und Wertschriften von ausschliesslich der Personalvorsorge gewidmeten Vermögen bezweckt (Abs. 1). Zur Erreichung des Stiftungszweckes gibt die Stiftung auf den Namen lautende M.________-Anteilscheine aus. Diese haben einen variablen Zinssatz, der um 0,5% unter dem Satz der Solothurner Kantonalbank für eine Ersthypotheken liegt. Massgebend für die Festsetzung des Zinsfusses ist der jeweils per 31. Dezember gültige Hypothekarzinssatz der Solothurner Kantonalbank (Abs. 2).