Somit hat der Beklagte ein bereits bestehendes System an die durch das Inkrafttreten des BVG notwendigen Änderungen angepasst. Es ist ihm aber vorzuwerfen, dass er diese Anpassung vorgenommen hat, ohne das System zu hinterfragen, da ihm als BVG-Experten bewusst sein musste, dass die D.________ in etlichen Punkten gegen gesetzliche Bestimmungen verstiess, wie es nachfolgend dargestellt werden wird.