Der Beklagte kann aber – im Gegensatz zur Ansicht der Klägerin – nicht als Erfinder bzw. Erbauer des D.________-Systems angesehen werden. So ist bereits dem Protokoll der SR-Sitzung 8 vom 30. April 1970 zu entnehmen, dass die damalige D.________ die von den Versicherungen gewährten Darlehen jeweils gerade immer "verbaute". Auch das sogenannte Roulement der Liegenschaften wurde auf der Grundlage einer Idee von B.________ bereits im Laufe der 70er Jahre – somit einige Jahre bevor es zu ersten Kontakten zwischen der D.________ und dem Beklagten kam – bei der D.________ eingeführt, wie dies aus dem Protokoll der SR-Sitzung 1/73 vom 13. Juni 1973 ersichtlich wird: