dd) Des Weiteren ist es auch von Interesse, dass der Beklagte jeweils Mitglied diverser Arbeitsgruppen war. So erklärte sich der Beklagte anlässlich der SR-Sitzung 55/89 vom 10. Februar 1989 bereit, zusammen mit N.________ und AD.________ (Mitglied Geschäftsleitung D.________) eine im Jahr 1989 geplante Pressekonferenz zum Thema Eigentumsförderung zu organisieren. Gleichzeitig erläuterte er seine Vorstellungen wie die D.________ aktiv werden könne, um aufzuzeigen, dass sie aktiv Wohneigentumsförderung betreibe, was wiederum ein PR-Gewinn für die ganze D.________-Gruppe darstelle.