Als sich die Situation bei der D.________ weiter zuspitzte, gab es unter anderem am 22. Dezember 1993 erneut eine weitere Unterredung beim BSV, an welcher von Seiten der D.________ B.________, N.________, AC.________ sowie der Beklagte teilnahmen (vgl. Klagebeilage 141). Dabei erklärte der Beklagte, seitens der Stiftungen sei alles Notwendige unternommen und allen Forderungen des BSV entsprochen worden. Hingegen argumentiere das BSV mit Unwahrheiten.