Dem Protokoll der SR-Sitzung 73/93 vom 18. Januar 1993 ist zu entnehmen, dass der Beklagte am 14. Januar 1993 erneut beim BSV gewesen war (Diskussion hinsichtlich der Verzinsung der M.________-Anteilscheine) und dort erklärte, es bestehe keine Insolvenz und die Stiftungen sei nicht gefährdet und dies obwohl zu jenem Zeitpunkt die Verkäufe bereits seit längerem eingebrochen waren und aufgrund der bekannten schlechten Ertragssituation von AC.________ während der gleichen SR-Sitzung für die nächsten 3 - 4 Jahre weitere Verluste in Millionenhöhe in Aussicht gestellt wurden.