Weiter: "AC.________ [H.________] und ich [Beklagter] haben versucht, ihm zu erklären, dass man nur mit den Geldern aus der beruflichen Vorsorge nicht viel anfangen könne und es schlicht und einfach unmöglich sei, quasi ein Hausblock tranchenwesise, im Ausmasse der vorhandenen Stiftungsmittel, zu bauen. Dies leuchtete ihm vordergründig ein. Nachdem ich ihn gefragt habe, wie hoch denn das Verhältnis sein sollte, erklärte er: 1/3 Fremdmittel und 2/3 Eigenmittel. Im glücklichen Zusammenwirken mit AC.________ konnten wir ihm dies ausreden. Nach längerem insisitieren durch die Vertretung der D.________ Anlage- und Sammelstiftung lenkte J.___