Vom 17. bzw. 20. Juli 1992 datiert eine Gesprächsnotiz des Beklagten nach einer am 17. Juli 1992 im BSV stattgefundenen Unterredung (Klagebeilage 120). Diese fand statt, da das BSV vernommen hatte, dass die D.________-AS sich in einem desolaten Zustand befände. Ausführlich wurde dabei die Problematik diskutiert, dass bei der D.________ das Verhältnis Eigen- und Fremdkapital 42% zu 58% betrage, wobei das BSV die Höhe des Fremdkapitals als zu hoch einschätzte. Weiter: "AC.