"Beim recht komplizierten Gebilde unserer Stiftungen läuft nichts 'krumm'. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat Vertrauen in unsere Stiftungen. Es ist alles korrekt, sauber und ehrlich." Die gegen die D.________ erhobene Kritik wurde auch ausführlich anlässlich der SR-Sitzung 66/91 vom 15. November 1991 diskutiert und der Beklagte verteidigte einmal mehr das D.________-System und dem Protokoll ist folgende Passage zu entnehmen: "Die jetzt gewählte Stiftungsorganisation ist gültig und nicht gesetzeswidrig. Damit sind die BVG-Vorschriften beachtet. Unsere Stiftung ist kein Verein, wo an der Generalversammlung über alles abgestimmt wird. Wir müssen in dieser Sache hart bleiben.