Im Frühling 1991 gelangten einige Mitglieder der D.________ an das BSV und übten starke Kritik an der D.________. Der Beklagte nahm dazu Stellung in einem Schreiben vom 5. Juni 1991 (Klagebeilage 123) zu Handen von AA.________ (Mitglied der AB.________ AG), worin er vorschlug, dass er die Sache an die Hand nehme und die SR- Mitglieder sowie auch die Stiftungsversammlung darüber informieren werde. Dies geschah anlässlich der Stiftungsversammlung der D.________-SS vom 7. Juni 1991 und der Beklagte, der inzwischen Vizepräsident der D.________-SS geworden war, äusserte sich folgendermassen: "Beim recht komplizierten Gebilde unserer Stiftungen läuft nichts 'krumm'.