(…) In diesem Zusammenhang [Inkrafttreten BVG] hat Ihr Bundesamt verlangt, dass die D.________-Gemein- schaftsstiftung in zwei separate Stiftungen aufzuteilen sei, nämlich in eine Stiftung, welche die Anlagen tätigt und die M.________-Anteilscheine herausgibt, sowie in eine andere, worüber die Kollektiv-Versicherungsverträge abgewickelt werden. In der Folge wurde die D.________-Gemeinschaftsstiftung in die D.________-Anlagestiftung abgeändert, und die D.________-Sammelstiftung neu gegründet. (…) Bei den damaligen Verhandlungen mit Ihrer Behörde stand nebst den gesetzlichen Anpassungen das Ziel im Vordergrund, unsere bis dahin verfolgte Geschäftstätigkeit beibehalten zu können.