(…) Nach meiner Meinung hat Welten das Problem falsch angepackt. Es gibt entweder die Verpflichtung der D.________ für die Einhaltung der Anlagevorschriften bei den Anlegern zu sorgen, soweit diese Gelder in der D.________ anlegen. Die BVV 2 ist, mindestens formell, respektiert. Oder die D.________ ändert die Anlagepolitik und legt nur noch 50% in Liegenschaften an, was unannehmbar ist. Und wenn wir beides nicht wollen, müssen wir eine Ausnahme gemäss Art. 59 BVV 2 begründen."