In einem Schreiben vom 10. Oktober 1988 (Klagebeilage 17) zu Handen von N.________, gab der Beklagte wieder, dass er sich der Problematik der Anlagevorschriften der BVV 2 bereits anlässlich der Erarbeitung der Statuten bewusst gewesen sei: "Als ich seinerzeit federführend die Statuten ausarbeitete, war mir natürlich das Problem der fast ausschliesslichen Anlage in Liegenschaften bewusst. Ich habe dem damaligen Chef der BVG-Abteilung [des BSV], I.________, das Problem erläutert und darauf hingewiesen, dass die D.________-Anlagestiftung in erster Linie von und mit der Bautätigkeit ihrer Mitglieder lebt.