Dazu stehe ich, und auch dies stellt keine Schande dar." Ferner verteidigte er dabei auch mehrmals das D.________-System und erreichte, dass dieses weiterlaufen konnte, wie es nachfolgende Beispiele aufzeigen werden. Anlässlich der SR-Sitzung 49/87 vom 6. Februar 1987 teilte der Beklagte mit, dass sich das BSV mit der Policendarlehen beschäftige und er mit den Vertretern des BSV einen Konsens finden konnte. Eine sich abzeichnende Verordnung über Policendarlehen sollte Geschäftsvorgänge, wie sie durch die D.________ getätigt würden, auch weiterhin ermöglichen.