Hinsichtlich des Inkrafttretens des BVG waren bei der D.________ strukturelle Anpassungen notwendig. An den diesbezüglich geführten Gesprächen mit dem BSV waren B.________, N.________ sowie der Beklagte anwesend. An der SR-Sitzung 38/84 vom 27. Januar 1984 wurde darüber informiert und hinsichtlich des Beklagten Folgendes festgehalten: "A.________ werde die Statuten und das Geschäftsreglement der heutigen D.________ Gemeinschaftsstiftung prüfen und die nötigen Statutenänderungen vorschlagen. Gleichzeitig werde er für die Sammelstiftung neue Statuten errichten."