Diesem hat der Beklagte – als formelles SR-Mitglied der D.________-SS –, wie es sich aus Klagebeilage 70 ergibt, zugestimmt. Damit ist entgegen seinen Angaben in seiner Stellungnahme vom - 20 - 26. November 2011 auch klar belegt, dass er auch formell seine Zustimmung zu Anlageprojekten gab.